Sieger im Fußballturnier am Donnerstag wurde die 

Klasse 3c.

Herzlichen Glückwunsch!


1832 km

So viele Kilometer sind die Kinder beim Spendenlauf insgesamt gelaufen. Eine stolze Leistung!

Danke an alle Helfer und Lehrkräfte!

Abrechnung im Lauf der nächsten Woche!

Hier unsere Rundenköniginnen und Rundenkönige:


Neues von der Bienen-AG


KinderUni

Infos hier (klick)

oder im Programm hier:

Download
KinderUni-Programm 2023.pdf
Adobe Acrobat Dokument 563.6 KB

Download
BUS NEU!! Bitte beachten!
Abfahrtszeiten früh Sanspareil neu.pdf
Adobe Acrobat Dokument 620.1 KB

Termine


English with Mr Taubmann

Die Kinder erfahren das Passwort im Unterricht!

Click here!



Smartwatch und Handy (Beschluss der Lehrerkonferenz am 22.10.2022)
- Nach kritischer Auseinandersetzung mit dem Video zur Kinder-Smartwatch Pingonaut sieht das Kollegium ein Gefahrenpotential von Smart Watches (Fotos, Videos, Aufnahmen können damit gemacht werden, Schulmodus an oder aus?)
- Konsens, dass Smartwatches im Unterricht aus sein sollen, wie Handy
- Abstimmung, dass Smartwatches während der Unterrichtszeit in der Schultasche bleiben,am Schulweg erlaubt
 Einstimmiger Beschluss: Smartwatch ist während des Unterrichts in der Schultasche
- Keine Gewähr, falls aus der Tasche gestohlen wird
- Bei Regelverstoß: Recht auf Beschlagnahmung der Uhr; können dann von Eltern abgeholt werden
- Ebenso Diskussion über Handyregelung:
- Abstimmung 1./2. Klasse:
Einstimmiger Beschluss: Handy kommt in die Schultasche
- Abstimmung für eine Ausnahme der Handyregelung in 3./4. Klasse:
einstimmiger Beschluss: Lehrer kann entscheiden, ob an Wandertagen, Ausflügen, die Handymitnahme möglich ist; für den Unterricht explizite Erlaubnis des Lehrers erforderlich.


Meldepflichtige Erkrankungen

Um übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern, hat der Bundesgesetzgeber in bestimmten Krankheitsfällen gesetzliche Mitteilungspflichten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) begründet. Diese Pflichten greifen jedoch nur bei den in § 34 Abs. 1 bis 3 IfSG abschließend aufgezählten, meldepflichtigen Erkrankungen; dazu gehören u.a. Keuchhusten, Masern, Scharlach und Windpocken.

 

 Entschuldigungstelefon (09274) 95420

Sie können ihr Kind schon am Vorabend, in der Nacht und vor 7.30 Uhr entschuldigen. Sprechen sie einfach auf den Anrufbeantworter. Vergessen Sie die Klasse nicht!


Buslinien finden Sie hier (klick)!

Achtung! Sie müssen davon ausgehen, dass die Buszeiten sich im Vergleich zu letzten Schuljahr eventuell geändert haben.  "Abfahrtszeiten der Frühlinien" anklicken!



Download
2022-07-18_Rahmenkonzept_Ukraine_2022_20
Adobe Acrobat Dokument 1.4 MB




+++