ACHTUNG Änderungen Buslinien!!

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Änderung Buslinien Hellas-Reisen
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Herzlich Willkommen zum Schuljahr 2023/24

Die Schulanfänger der Klasse 1a der Grundschule Hollfeld freuen sich auf ihren ersten Schultag mit Frau Carolin Deuerling-Kauz. Voll dabei sind auch die Kinder der Kombiklasse 1/2 von Frau Carla Lorenz. Mit Spaß gehts zur Sache in der 1b von Frau Martina Gießner-Schmidt. Insgesamt werden 64 neue Kinder in Hollfeld eingeschult. Nach der Begrüßung durch Rektor Taubmann und Elternbeiratsvorsitzenden Herrn Rauh , eholten sich die Eltern bei Kaffee und Kuchen im Elterncafè des Elternbeirats, während die ABC-Schützen ihre erste Schulstunde erhielten. Danch gings gemeinsam in den Gottesdienst.

Danke an unseren fleißigen Elternbeirat für die Bewirtung!


Schulphotografin

Am Montag, den 18. September kommt Frau Arnold zum Fotografieren für alle Klassen!  Schön machen - Schultüte mitbringen! 


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AB Wochenplan 23-24.pdf
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Abfahrtszeiten Frühlinien September 2023
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Termine


English with Mr Taubmann

Die Kinder erfahren das Passwort im Unterricht!

Click here!


Smartwatch und Handy (Beschluss der Lehrerkonferenz am 22.10.2022)
- Nach kritischer Auseinandersetzung mit dem Video zur Kinder-Smartwatch Pingonaut sieht das Kollegium ein Gefahrenpotential von Smart Watches (Fotos, Videos, Aufnahmen können damit gemacht werden, Schulmodus an oder aus?)
- Konsens, dass Smartwatches im Unterricht aus sein sollen, wie Handy
- Abstimmung, dass Smartwatches während der Unterrichtszeit in der Schultasche bleiben,am Schulweg erlaubt
 Einstimmiger Beschluss: Smartwatch ist während des Unterrichts in der Schultasche
- Keine Gewähr, falls aus der Tasche gestohlen wird
- Bei Regelverstoß: Recht auf Beschlagnahmung der Uhr; können dann von Eltern abgeholt werden
- Ebenso Diskussion über Handyregelung:
- Abstimmung 1./2. Klasse:
Einstimmiger Beschluss: Handy kommt in die Schultasche
- Abstimmung für eine Ausnahme der Handyregelung in 3./4. Klasse:
einstimmiger Beschluss: Lehrer kann entscheiden, ob an Wandertagen, Ausflügen, die Handymitnahme möglich ist; für den Unterricht explizite Erlaubnis des Lehrers erforderlich.


Meldepflichtige Erkrankungen

Um übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern, hat der Bundesgesetzgeber in bestimmten Krankheitsfällen gesetzliche Mitteilungspflichten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) begründet. Diese Pflichten greifen jedoch nur bei den in § 34 Abs. 1 bis 3 IfSG abschließend aufgezählten, meldepflichtigen Erkrankungen; dazu gehören u.a. Keuchhusten, Masern, Scharlach und Windpocken.

 

 Entschuldigungstelefon (09274) 95420

Sie können ihr Kind schon am Vorabend, in der Nacht und vor 7.30 Uhr entschuldigen. Sprechen sie einfach auf den Anrufbeantworter. Vergessen Sie die Klasse nicht!



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2022-07-18_Rahmenkonzept_Ukraine_2022_20
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